Susanne G. E. Richwien

Rechtsanwältin


Gut Zu Wissen

Arbeitsrecht: Betriebsübergang

Was sollte ein Arbeitnehmer beim Verkauf eines Betriebes beachten?

Nahezu jeder Tag bringt Neuigkeiten über die derzeitige Situation und die Zukunft des Eisenacher Opelwerkes, aber auch vieler anderer Unternehmen. Für den betroffenen Arbeitnehmer stellen sich viele Fragen. Die schlimmste Frage von allen lautet: Sind betriebsbedingte Kündigungen zu erwarten? Wenn ja, falle ich unter die zu kündigenden Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl?

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Arbeitsrecht: Sozialauswahl

Die betriebsbedingte Kündigung

Nach § 1 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist eine Kündigung rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wird in § 1 Absatz 2 KSchG durch relative Rechtfertigungsgründe der Kündigung (personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Gründe) und absolute Unwirksamkeitsgründe der Kündigung (Sozialwidrigkeit) näher umschrieben.

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Arbeitsrecht: Abfindung

Wann bekommen Arbeitnehmer eine Abfindung?

Oft trifft es den Arbeitnehmer unvorbereitet: der Arbeitnehmer wird ohne die Chance zu haben sich vorzubereiten zum Chef oder zum Personalchef gebeten und ihm wird ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, der sofort unterschrieben werden soll. Meist ist der Arbeitnehmer dann so überrascht, dass er auch sofort unterschreibt.

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Familienrecht: Scheidung

Ehe adé - Scheiden tut weh ...

Das Scheitern einer Ehe ist meist eine für beide Seiten schmerzhafte Angelegenheit. Oft gehen jahrelange Konflikte und Streitigkeiten voraus, die auch die eigenen Kinder sehr schwer belasten können.

Ist die Entscheidung beider Ehepartner übereinstimmend gefallen, sich scheiden lassen zu wollen, sind Trennungszeiten einzuhalten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung beträgt die Trennungsfrist mindestens ein Jahr - dann wird das Scheitern der Ehe unwiderleglich vermutet. Ist einer der Ehegatten nicht mit der Scheidung einverstanden, so beträgt die Trennungsfrist drei Jahre.

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Verkehrsrecht: Verkehrsunfall

Was ist nach einem Verkehrsunfall zu beachten?

Wenn es gerade „gekracht” hat, sind viele Dinge gleichzeitig zu beachten. Erschwerend kommen womöglich eigene Verletzungen oder Schmerzen aufgrund des Unfalls hinzu. Trotzdem darf jetzt keine Zeit verloren werden.

Bei einem Unfall mit möglichem Personenschaden sollte für die Beweissicherung und für die spätere Klärung der Schuldfrage bzw. der Verschuldensanteile die Polizei gerufen werden. Bei Leasingfahrzeugen ist das Rufen der Polizei schon vertraglich vorgeschrieben.

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Vorsorge: Patientenverfügung

Wenn der Nachbar das Gericht alarmiert ...

Wenn man den Alltag nicht mehr allein bewältigen kann, merken viele Betroffene erst, wie problematisch die Organisation des Alltages sein kann. Das Einkaufen, Kochen oder Saubermachen kann durch Familie, Freunde oder eine Haushaltshilfe abgedeckt werden. Sobald der oder die Betroffene aber zum Arzt muss, Amtswege erledigen oder Rechnungen bezahlen soll, dann muss er oder sie dies höchstpersönlich tun. Schaffen Betroffene diese Wege nicht mehr, dann ist eine Betreuung nötig.

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