Susanne G. E. Richwien

Rechtsanwältin


Gut Zu Wissen

Patientenverfügung

Wenn der Nachbar das Gericht alarmiert ...

Wenn man den Alltag nicht mehr allein bewältigen kann, merken viele Betroffene erst, wie problematisch die Organisation des Alltages sein kann. Das Einkaufen, Kochen oder Saubermachen kann durch Familie, Freunde oder eine Haushaltshilfe abgedeckt werden. Sobald der oder die Betroffene aber zum Arzt muss, Amtswege erledigen oder Rechnungen bezahlen soll, dann muss er oder sie dies höchstpersönlich tun. Schaffen Betroffene diese Wege nicht mehr, dann ist eine Betreuung nötig.

Hierbei können auch Nachbarn eine Betreuung beim zuständigen Gericht anregen, wenn zum Beispiel auffällt, dass Betroffene ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können. Auf einen solchen Hinweis muss das Gericht reagieren - dabei kann es auch zum Einsetzen eines Berufsbetreuers kommen. Gegen den Willen der Betroffenen darf das Gericht eine Betreuung anordnen, wenn es eine „erhebliche Gefährdung” der Betroffenen zu erkennen meint.

Viele Menschen sorgen sich, dass ein vom Gericht eingesetzter Betreuer, der aus dem Einkommen und Vermögen der Betroffenen zu bezahlen ist, nicht immer im Sinne des jeweiligen Betroffenen handelt. So gab es in der letzten Zeit diverse kritische Veröffentlichungen über Berufsbetreuer, die leichtfertig Immobilien der Betreuten unter Wert verkauft haben, obwohl dies nie im Sinne der Betroffenen gewesen wäre. Um eine Person des eigenen Vertrauens einzusetzen, sollte jeder rechtzeitig eine Betreuungsverfügung errichten. Hierzu sollte man mit den Personen des eigenen Vertrauens sprechen, ob diese bereit sind, als Betreuer zur Verfügung zu stehen.

Die Betreuungsverfügung sollte von einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht begleitet sein. Die Patientenverfügung gibt der Person des Vertrauens eine Leitlinie über die Wünsche betreffend die medizinische Behandlung des Betroffenen. Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt die Person des Vertrauens, wenn der Betroffene noch so rüstig ist, dass er seinen Alltag noch bewältigen kann, aber durchaus zur Entlastung Hilfe in Anspruch nehmen möchte.

Zum Themenkomplex Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung berate ich Sie gern.



Nach oben